rechtliche Vorabinformationen

Soweit nicht anderes angegeben, gilt für Zubehöre und Speicher eine Garantielaufzeit von 2 Jahren ab Rechnungsdatum. Erweiterte Garantielaufzeit besteht für Flachkollektoren (10 Jahre Garantie) und für Röhrenkollektoren (5 Jahre Garantie auf die Röhren).

 

Liefer- und Garantieerklärung:

 

1. Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen ist die Vorlage der vollständig bezahlten Rechnung für den Ankauf des Produktes, wobei die Identität des Produktes hinsichtlich Typ und Kaufdatum aus der Rechnung hervorgehen muss. Ansonsten werden die Garantieansprüche abgelehnt.

 

2. Die Montage und die Inbetriebnahme des zu beanstandeten Produktes müssen von autorisierten Fachhandwerkern ausgeführt worden sein. Dabei wurden Normen und Vorschriften sowie Bedienungs- und Montageanleitungen eingehalten.

 

3. Keine Inanspruchnahme der Garantie berechtigen: Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Gewaltanwendung jeder Art, mechanische Beschädigung oder Schäden durch Frost, nicht funktionsfähige Anschlussgarnitur sowie ungeeignete und nicht funktionsfähige Gebrauchsarmaturen. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung, Schäden durch

äußeren Einfuß, Korrosionsschäden durch Fremdkörpereinschwemmungen oder elektrochemischen Einfluss. Bruch von Glas oder Kunststoffen sowie Farbabweichungen.

 

4. Im Falle einer berechtigten Reklamation behalten wir uns die Entscheidung vor, ob ein mangelhaftes Teil repariert oder gegen ein gleichwertiges Produkt ausgetauscht wird.

 

5. Garantiereparaturen dürfen nur von Personen, die von uns hierzu bevollmächtigt wurden, durchgeführt werden.

 

6. Sollten Eingriffe ohne unseren ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, auch wenn diese durch einen konzessionierten Installateur erfolgen, erlischt jeder Garantieanspruch. Die Übernahme von Reparatur- und sonstigen Kosten von Dritten wird ausdrücklich abgelehnt.

 

7. Die Garantiefrist wird weder durch die Erbringung von Garantieleistungen noch von Gewährleistungen erneuert oder verlängert.

 

8. Transportschäden werden nur dann überprüft und eventuell anerkannt, wenn sie uns spätestens 7 Tage nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Achtung: Glasbruch bei Auslieferung der Ware: Glasbruchanzeige wird nur dann akzeptiert, wenn die Ware vor Unterschriftsleistung des Empfängers außen an der Verpackung vollständig auf Schäden geprüft und die betroffenen Glasflächen (100% Sichtprüfung) auf dem  Empfangsschein vermerkt werden. Glasbruch nach der Installation und Inbetriebnahme der Ware: In diesem Fall ist der Betreiber beweispflichtig. Sollten Material- bzw. Qualitätsmängel festgestellt werden, tritt an dieser Stelle unsere Garantie in vollem Umfang in Kraft.

 

9. Die Bestimmung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben, sofern sie durch diese Garantiebedingungen nicht abgeändert werden, vollinhaltlich aufrecht.

 

10. Leistungen, die nicht im Rahmen dieser Garantiebedingungen erbracht werden, werden verrechnet.

 

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